Richtlinie DAC8: Transparenz bei der Kryptowährungsbesteuerung
Ab dem 1. Januar 2026 tritt die Änderung des Gesetzes Nr. 1/2006 in Kraft. 359/2015 Slg. über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten, der die DAC8-Richtlinie in der Slowakei umsetzt. Es bringt eine grundlegende Änderung für Betreiber von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptoassets mit sich – die Verpflichtung, Informationen über Transaktionen mit Kryptoassets an die Steuerbehörde zu melden. Die DAC8-Richtlinie verpflichtet Krypto-Dienstleister wie Krypto-Custody-Plattformen, Börsen, Übertragungen digitaler Vermögenswerte oder andere, die Geschäfte mit Kryptowährungen, Token oder anderen digitalen Vermögenswerten tätigen. Diese Daten werden automatisch zwischen den EU-Mitgliedsländern ausgetauscht und schaffen so eine Grundlage für genauere Steuerunterlagen und mögliche Steuerprüfungen. Damit endet die Ära, in der es möglich war, die Anonymität von Kryptoplattformen oder das Fehlen eines direkten Informationstransfers zwischen Ländern zu nutzen.
200/2025 Slg. verpflichtet Betreiber von Kryptoassets wie Depotplattformen, Wechselstuben oder Kryptowährungstransfers zur Registrierung bei der Steuerverwaltung, dem Finanzamt Bratislava.Wer muss die Registrierung beantragen?
Die Registrierungspflicht gilt für Kryptoasset-Betreiber, die:
Betreff. 248/2024 Slg. oder mit Bekanntmachung nach MiCA. Juristische oder natürliche Personen, die in der Tschechischen Republik steuerlich ansässig sind.
Registrierungsprozess Frist: Der Antrag auf Registrierung muss bis zum 31. März nach Ablauf der Meldefrist elektronisch eingereicht werden.
Ausnahmen: Betreiber, die in einem anderen EU-Mitgliedsstaat oder einem qualifizierten Vertragsstaat registriert sind, müssen keinen Antrag auf Registrierung in der Slowakei stellen. 442/2012 Slg. über die internationale Hilfe bei der Steuerverwaltung und Gesetz Nr. 595/2003 Slg. zur Einkommensteuer, wobei die neuen Regeln am 1. Januar 2026 in Kraft treten.